Mittwoch, 30. März 2011
Frau von der Leyen im Sparwahn
weathercat, 22:51h
Wundersam, wie heimlich so manches über die Bühne geht, wenn die Nation mit Krieg und Katastrophenmeldungen beschäftigt ist. Außer im Handelsblatt fand sich in den letzten Tagen keine Meldung in den großen Medien zu den drastischen Sparplänen der Ministerin Ursula von der Leyen:
http://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/von-der-leyens-sparhammer-trifft-arbeitslose/4002416.html
Neben kleineren Sparmaßnahmen soll vor allem im Bereich der Existenzgründungen gespart werden. Die derzeitigen Förderungen sollen zur Ermessensleistung werden; derzeit ist es ein Rechtsanspruch. Welcher Mitarbeiter einer Arbeitsagentur ist eigentlich in der Lage, eine solche Entscheidung zu treffen? Fehlt es da nicht ein ganz kleines bisschen an der notwendigen Ausbildung?
Weiterhin sollen die Auszahlungsbeträge stark gekürzt werden. Der deutsche Journalistenverband hat schon sein Veto eingelegt und verlangt, die Sparpläne zurück zu nehmen.
Eine weitere faktische Kürzung findet sich in der Tatsache, dass der Gründungszuschuss - also die Förderung für eine Existenzgründung - 180 Tage (6 Monate) vor Auslaufen des Arbeitslosgengeldes 1 beantragt werden muss. Wer nur ein halbes Jahr Anspruch auf das ALG1 hat, verliert damit jede Chance auf die Förderung. De facto handelt sich bei dieser Regelung um eine Kürzung des Arbeitslosengeldes um ein halbes Jahr.
Ach ja, und ganz zufällig kommt das unpopuläre Paket natürlich direkt nach dem großen Wahlwochenende ...
Man muss doch nicht unbedingt arbeitslose Gründer zum Sparschwein der Nation und zum Willkür-Opfer der Arbeitsagenturen machen, während man gleichzeitig Milliarden in Euro-Rettungsschirme pumpt.
http://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/von-der-leyens-sparhammer-trifft-arbeitslose/4002416.html
Neben kleineren Sparmaßnahmen soll vor allem im Bereich der Existenzgründungen gespart werden. Die derzeitigen Förderungen sollen zur Ermessensleistung werden; derzeit ist es ein Rechtsanspruch. Welcher Mitarbeiter einer Arbeitsagentur ist eigentlich in der Lage, eine solche Entscheidung zu treffen? Fehlt es da nicht ein ganz kleines bisschen an der notwendigen Ausbildung?
Weiterhin sollen die Auszahlungsbeträge stark gekürzt werden. Der deutsche Journalistenverband hat schon sein Veto eingelegt und verlangt, die Sparpläne zurück zu nehmen.
Eine weitere faktische Kürzung findet sich in der Tatsache, dass der Gründungszuschuss - also die Förderung für eine Existenzgründung - 180 Tage (6 Monate) vor Auslaufen des Arbeitslosgengeldes 1 beantragt werden muss. Wer nur ein halbes Jahr Anspruch auf das ALG1 hat, verliert damit jede Chance auf die Förderung. De facto handelt sich bei dieser Regelung um eine Kürzung des Arbeitslosengeldes um ein halbes Jahr.
Ach ja, und ganz zufällig kommt das unpopuläre Paket natürlich direkt nach dem großen Wahlwochenende ...
Man muss doch nicht unbedingt arbeitslose Gründer zum Sparschwein der Nation und zum Willkür-Opfer der Arbeitsagenturen machen, während man gleichzeitig Milliarden in Euro-Rettungsschirme pumpt.
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